Tiere in der Stadt

Zu den häufigsten Tierarten, mit denen man im Stadtgebiet in Kontakt kommt, finden Sie hier nähere Informationen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten.

Biber

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Gesetzlicher Schutz

Der Biber ist gemäß BNatSchG sowohl besonders, als auch streng geschützt.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihm nachzustellen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verboten, Biber während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Da der Biber europarechtlich auch in Anhang II der FFH-Richtlinie geführt wird, besteht für die Mitgliedsstaaten der EU die Verpflichtung, die Biberpopulation in FFH-Gebieten in einem günstigen Zustand zu erhalten.

Was fressen Biber?

Biber sind reine Pflanzenfresser und halten keinen Winterschlaf. Im Sommerhalbjahr ernähren sie sich hauptsächlich von Gräsern und Kräutern. Im Winter stehen Rinde, Zweige und Knospen auf dem Speiseplan. Um sie zu erreichen fällen Biber ganze Bäume. Besonders beliebt sind Weichholzarten wie Weide und Pappel, aber auch andere Baumarten sind vor den ständig nachwachsenden scharfen Schneidezähnen nicht sicher. Am Boden zerlegt er die Bäume in transportable Abschnitte. Im Herbst werden dünne Äste und Zweige im Wasser, nahe dem Wohnbau als Futterreserve für den Winter bevorratet. Mit dickeren Ästen bauen Biber Staudämme und Wohnburgen. Abgedichtet mit Schlamm und Feinmaterial vom Gewässergrund erweisen sie sich als erstaunlich stabil.

Warum bauen Biber Dämme?

Biber stauen kleine Bäche auf, um einen höheren Wasserstand zu erzeugen. Futtervorräte lassen sich schwimmend leichter transportieren und um bei Gefahr abtauchen können muss das Gewässer tief genug sein. Biber bewohnen diese Dämme nicht, wie manchmal fälschlicherweise angenommen wird; folglich kann aus der Anzahl von Dämmen nicht auf die Zahl der hier heimischen Biber geschlossen werden. Wohnbau und Fluchtröhren - deren Zugänge immer unter der Wasseroberfläche liegen müssen - graben sie in die Uferböschung.

Konflikte

Biber gestalten ihren Lebensraum entsprechend ihren Bedürfnissen. Da gibt es manchmal Ärger. Konflikte in Augsburg entstehen dabei meist durch angenagte Bäume, die auf Straßen und Wege stürzen können. Mit seinen Dammbauten, die zu lokalen Überschwemmungen führen können, macht er sich ebenso unbeliebt wie mit seinen Grabe- und Wühltätigkeiten am Ufer. Brechen Landmaschinen in unterirdische Baue ein, kommen schnell hohe Schadenssummen zusammen. Wenn er sich an landwirtschaftlichen Feldfrüchten wie Mais, Raps, Rüben und Soja bedient oder Forstkulturen schädigt bedeutet das ebenfalls finanzielle Einbußen für die Betroffenen. Im Freistaat Bayern gibt es daher seit etlichen Jahren ein Bibermanagement und einen Schadensfond. Die Biber sollen erhalten und Schäden minimiert bzw. verhindert werden. Auf Landesebene gibt es in Bayern zwei hauptamtliche Bibermanager, welche in den Landkreisen und Kommunen von ehrenamtlichen Biberberatern tatkräftig unterstützt werden.

Machen Biber eigentlich nur Ärger?

Nein – Biber leisten einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz. Sie schaffen neue Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen, die auf Gewässer und Feuchtlebensräume angewiesen sind. Zahlreiche Fische, Amphibien und Libellen leben im Biberrevier. Im toten Holz entwickeln sich seltene Insekten.

Auch wir Menschen profitieren vom Biber. Die Dämme verlangsamen den Wasserabfluss aus der Landschaft. Sie fördern die Grundwasserneubildung und brechen Hochwasserspitzen. Biberlebensräume bieten dem Besucher spannende Naturbeobachtungen und steigern den Erlebniswert. In Augsburg kann man sie mitten in der Stadt beobachten. Ein Augsburger Biber brachte es sogar schon zum YouTube-Star, als er bei Nacht – trotz Corona-Ausgangssperre - eine Fußgängerampel querte.

Artenportrait

Der Europäische Biber (lat. Castor fiber) ist das größte einheimische Nagetier und kann ein Gewicht von bis zu 30 kg erreichen – besonders gut genährte Einzelexemplare können auch schon mal an die 40 kg. wiegen. Seine Körperlänge kann bis zu 130 cm betragen, wovon bis zu 30 cm auf den abgeflachten beschuppten Schwanz entfallen können. Der haarlose flache Schwanz und die Körpergröße sind die besten Unterscheidungsmerkmale zu den ähnlich aussehenden Bisamratten und Nutrias.

Solange sie an ihrem Gewässer genügend Pflanzennahrung und Versteckmöglichkeiten finden, sind Biber sehr flexibel, was ihren Lebensraum betrifft. Ihre ursprünglichen Lebensräume in Auwäldern sind weitestgehend verschwunden. Daher sieht man sie heute in der menschengemachten Kulturlandschaft ebenso wie in der dicht besiedelten Innenstadt. Damit hatte 1966 - als die Wiederansiedlung der ausgerotteten Art in Bayern begann – wohl niemand gerechnet. In Augsburg gibt es etwa 26 Biberreviere.

Fassadenspecht / Buntspecht

Zuständigkeit

Für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG (insb. das Beseitigen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben zuständig.

Schutzstatus

Buntspechte sind gemäß BNatSchG besonders geschützt.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verboten, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Konfliktbeschreibung

Buntspechte sind Höhlenbrüter und finden vor allem in morschen Bäumen die Grundlagen für ihre Nisthöhlen. In ihrer natürlichen Lebensumgebung finden sie immer weniger geeignetes Totholz und viele Wildvogelarten, unter anderem auch der Specht, leben vermehrt in Stadtgebieten. Deshalb werden auch Hausfassaden von Buntspechten als Nisthöhlen in Betracht gezogen. Die raue Fassadenstruktur des Verputzes ähnelt der von Bäumen. In der Wärmedämmung findet der Buntspecht gute Bedingungen für die Nisthöhle, da die Dämmung weichem Holz ähnelt. Hauptsächlich Fassadenbereiche ohne Fenster und Gebäudeecken sind bei Buntspechten beliebt. Auch Häuser, in deren Umgebung Bäume stehen, werden bevorzugt. Hackschäden entstehen vor allem im Frühjahr bedingt durch die Balz und die Brutzeit. Im Herbst sind Spechte auf der Suche nach Schlafhöhlen.

In Städten werden Fensterbretter, Spalten oder Holzverkleidungen durch Spechte häufig auch auf Nahrung überprüft. Auch dies kann zu kleineren Schäden an der Fassade führen.

Vermeidung

Um Schäden durch Buntspecht zu vermeiden, muss dies bei Fassaden von Anfang an berücksichtigt werden. Eine dickere und glatte Putzschicht, feinmaschige Drahtnetze, eine Spechtattrappe oder auch eine Fassadenbegrünung können Abhilfe schaffen. Geschlossen werden dürfen Spechthöhlen nur, wenn sie nicht bewohnt sind. Während der Vogelbrutzeit dürfen Spechthöhlen nicht verschlossen werden.

Im Zweifel wenden Sie sich an die Unteren Naturschutzbehörde..

Artenportrait

Aufgrund ihrer geringen Spezialisierung an einen bestimmten Lebensraum zählen sie zu der am häufigsten vorkommenden Spechtart. Ein schwarzweißes Gefieder und ein hellgefärbter Bauch kennzeichnen das charakteristische Aussehen der Buntspechte. Weibchen besitzen im Gegensatz zu den Männchen keinen roten Nackenfleck, sondern sind dort schwarz gefärbt. Buntspechte leben ganzjährig in Laub- und Nadelwäldern, Alleen oder Parks. Vor allem in Buchen- und Eichenmischwäldern finden sie optimale Lebensbedingungen vor. Alt- und Totholz ist bei Buntspechten sehr beliebt. Als Nahrung dienen Holz bewohnende Insekten. Mit Hilfe des meißelartigen Schnabels legt der Buntspecht die Fraßgänge seiner Beute frei, aus denen er sie mit seiner langen klebrigen Zunge herauszieht.


Feldhase

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Feldhasen liegt bei der Unteren Jagdbehörde.

Konfliktbeschreibung

Bereits ab Januar bekommen Feldhasen ihre Jungen. Die Häsin lässt sie in einem Versteck zurück, um durch ihre Anwesenheit keine Aufmerksamkeit bei Fressfeinden zu erregen. Durch Beutegreifer, aber auch Katzen oder Hunde, sterben viele Jungtiere. Aus diesem Grund ist es angebracht, Hunde besonders in der Setzzeit anzuleihnen, damit sie keine Jagd auf Hasen machen können. Stellt der Hund einem Hasen nach, kann sich dieser nicht mehr um die Jungtiere kümmern und diese sind schutzlos Fressfeinden ausgeliefert.

Jungtiere nicht anfassen!

Wenn die Häsin ihre Jungtiere in einem Versteck zurücklässt, wirkt das auf den menschlichen Betrachter, als wären diese von der Mutter verlassen und schutzlos. Doch dieser Eindruck täuscht. Die Häsin befindet sich immer in der Nähe und versorgt den Nachwuchs. Dementsprechend sollten Jungtiere in keinem Fall angefasst und auch nicht mitgenommen werden. Denn durch den veränderten Geruch nimmt die Mutter ihre Jungtiere nicht mehr an.

Schutzstatus

Der Feldhase darf vom 1. Oktober bis zum 15. Januar gejagt werden. Dennoch soll durch die Berner Konvention von 1979 sicher gestellt werden, dass der Bestand durch die Jagd nicht gefährdet wird. Momentan ist der Bestand der Feldhasen gefährdet und Feldhasen gelten daher als gefährdete Tierart.

Artenportrait

Der Feldhase wird wissenschaftlich als Lepus europaeus bezeichnet. Das Tier ist in gesamt Europa, Nordafrika und Westasien verbreitet. Als Lebensraum werden offene Landschaften wie Ackerland oder Steppengebiete bevorzugt. Gebiete mit Feldgehölzen und Brachflächen bieten den Feldhasen genug Nahrung und Schutz vor Fressfeinden. Besonders die intensive Landwirtschaft und die Zerschneidung von Lebensräumen setzen dem Feldhasen zu. Sie ernähren sich von Gräsern, Blättern, Feldfrüchten, Knospen und Kräutern. Zu den natürlichen Feinden gehören Füchse, Greifvögel oder Wildschweine. Mit den seitlich am Kopf befindlichen Augen können Feldhasen einen Bereich von fast 360 Grad überblicken. Obwohl die Tiere kurzsichtig sind, nehmen sie Bewegungen sehr gut wahr. Charakteristisch für den Feldhasen sind die langen Ohren mit schwarz umrandeten Spitzen und der lange stromlinienförmige Körperbau, mit langen Hinterläufen. Fühlt sich das Tier bedroht, flüchtet es in zickzackförmigen Sprüngen. Die Tiere können bis zu 12 Jahre alt werden.

Im Gegensatz zu Kaninchen leben Feldhasen nicht in Gruppen und sind nachtaktiv. Kaninchen grasen auch tagsüber auf Wiesen und sind dort zu beobachten. Feldhasen ducken sich tagsüber in ihre sogenannte Sasse. Dank Ihrer Tarnfarbe sind sie dort kaum zu entdecken. Kaninchen hingegen graben Höhlen und Gänge, die ihnen als Rückzugsort dienen. Kaninchen besitzen einen kleineren Körperbau als Feldhasen, graues Fell und kürzere Ohren.


Fledermaus

Zuständigkeit

Bei Fragen rund um Fledermäuse oder zum Thema Fledermäuse und Bauen können Sie sich an die Unteren Naturschutzbehörde wenden.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an den Fledermausschutz Augsburg e. V..

Für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG (insb. das Beseitigen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben diezuständig.

Schutzstatus

Alle Fledermausarten sind gemäß BNatSchG sowohl besonders, als auch streng geschützt.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verboten, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Verletzte oder hilflose Fledermaus gefunden?

Falls eine geschwächte oder verletzte Fledermaus gefunden wurde, finden Sie auf der Seite des Fledermausschutz Augsburg e. V. weitere Informationen. Hier finden Sie auch die Kontaktadressen der AnsprechpartnerInnen.

Mithilfe eines interaktiven Online-Leitfadens kann die richtige Handlungsweise im Fall eines Fledermausfundes ermittelt werden.

Fledermaus in die Wohnung eingeflogen?

Im September und August sind die Tiere auf der Suche nach einem Winterquartier. In dieser Zeit kommt es im Stadtgebiet häufig zu Gebäudeeinflügen.

Um eine Einflug von Fledermäusen präventiv zu vermeiden, halten Sie die Fenster bitte geschlossen oder kippen Sie das Fenster nur bei geschlossenen Rollläden. Dies ist besonders bei Büroräumen wichtig, da die Tiere, wenn sie unentdeckt bleiben, über das Wochenende verdursten können.

Sollten doch Tiere in Innenräume gelangt sein, ist es hilfreich, das Fenster zu öffnen und das Licht auszuschalten. Sollten nicht alle Fledermäuse den Raum verlassen, können diese mit einem Tuch oder mit Handschuhen angefasst werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Tiere nicht beißen oder kratzen, da es in seltenen Fällen zu einer Übertragung von Tollwut kommen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Fledermausschutz Augsburg e. V..

Fledermäuse bei Abriss- und Sanierungsarbeiten

Fledermäuse können unbemerkt Häuser, Dachböden oder andere Unterschlüpfe an Fassaden oder Höhlenbäume besiedeln. Die Tiere nutzen diese Strukturen als Tag- oder Winterquartier und ziehen dort ihre Jungen auf.

Bei Abriss- und Sanierungsarbeiten kann es bei Fledermausvorkommen zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen. Zunächst sind die Gebäude und zu beseitigende Gehölze auf Fledermausvorkommen hin zu untersuchen. Werden Fledermäuse nachgewiesen, sind geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorzusehen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Gegebenenfalls ist es notwendig, bei der Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 44 BNatSchG zu beantragen.

Artenportrait

Fledermäuse (Microchiroptera) sind Säugetiere und es gibt viele verschiedene Arten. In Deutschland sind 24 Arten verbreitet. Nur zwei davon gelten als nicht gefährdet. Zu den in Augsburg vertretenen Arten zählen beispielweise der Abendsegler (Nyctalus noctula), die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und die Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii). Tagsüber sieht man die Tiere kaum. Vor allem alte Bäume mit Höhlen sind als Quartiere sehr beliebt. Auch in Wohngebieten sind die Tiere anzutreffen, denn Häuser bieten durch Hohlräume und Spalten ein gutes Quartier, um deren Junge aufzuziehen. Damit die nachtaktiven Tiere sich orientieren und jagen können, verwenden sie ein Echoortungssystem. Dabei werden Ultraschallwellen ausgestoßen, die von der Umgebung zurück reflektiert werden. Dieses Ortungssystem funktioniert unabhängig von den Augen. Als hauptsächliche Nahrungsquelle dienen den Fledermäusen Insekten, wie beispielsweise Mücken. Die Eckzähne dienen zum Aufbrechen der Insektenpanzer. Die Fellfarbe der Fledermäuse reicht von braun bis schwarz, die Unterseite ist meist heller gefärbt. Fledermäuse haben kaum natürliche Feinde. Dennoch setzt ihnen der Einsatz von Pestiziden in der Forst- und Landwirtschaft stark zu. Auch durch Gebäudesanierungen oder Baumfällungen schwindet ihr Lebensraum. Fledermäuse können bis zu 30 Jahre alt werden.


Gebäudebrüter

Zuständigkeit

Bei allgemeinen Fragen rund um Gebäudebrüter wenden Sie sich an die kann die Unteren Naturschutzbehörde.

Für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG (insb. das Beseitigen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben zuständig.

Schutzstatus

Alle europäischen Vogelarten sind gemäß BNatSchG besonders geschützt.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verboten, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Wichtig!

Schwalbennester, egal ob künstlich oder natürlich, stehen ebenfalls unter besonderem Schutz. Auch nach Beendigung der Brutzeit dürfen sie daher nur mit einer Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde entfernt werden.

Konfliktbeschreibung

Einige Vogelarten haben sich eng dem Menschen angeschlossen. Sie leben seit Jahrtausenden gemeinsam mit uns in unseren Dörfern und Städten.

Heute führen Abriss- und Sanierungsarbeiten sowie schwindendes Naturverständnis immer häufiger zu Problemen. Einerseits gehen immer mehr Quartiere verloren; andererseits sinkt die Bereitschaft der Menschen brütende Vögel am Haus zu dulden.

Konflikte entstehen besonders, wenn Arbeiten während der Brutzeit erfolgen und besetzte Nester davon betroffen sind oder langjährig genutzte Nistplätze dauerhaft verschwinden sollen.

Wenn Sie sich über die Lebensweise der Arten informieren und einige wenige Grundregeln beachten, lassen sich die Konflikte meist mit einfachen Tricks lösen und unnötiger Ärger und behördliche Intervention bleibt Ihnen erspart.

Welche Arten kommen vor?

Nischenbrüter (auch Halbhöhlenbrüter)

Sie nisten gerne an geschützten, aber nicht höhlenartig geschlossenen Stellen, z.B. auf Balken unter dem Dachüberstand oder Vordächern, in Rolladenkästen (bei Rohbauten) oder ähnlichen Strukturen.

Zu ihnen gehören z.B. Hausrotschwanz und Grauschnäpper. Höhere Gebäude mit größeren Nischen besiedelt der Turmfalke.

Höhlenbrüter

Diese Arten benötigen geschützte Hohlräume in der Fassaden- oder Dachkonstruktion. Die Einflugöffnungen sind meist klein und nicht einsehbar, weswegen sie oft unbemerkt bleiben.

Typische Vertreter sind Mauersegler und Haussperling. Größere Quartiere in Dachstühlen oder Kirchtürmen nutzen die selten gewordene Dohle und Schleiereule.

Schwalben

Zwei Schwalbenarten kommen in Augsburg vor.

Rauchschwalben brüten in offenen, schalenförmigen Nestern innerhalb von Gebäuden - meist in Viehställen.

Die halbkugelig geschlossenen Nester der Mehlschwalben findet man dagegen an Außenfassaden.

Was muss ich beachten?

Wer Abriss- oder Renovierungsarbeiten vornehmen will, sollte einige Grundregeln beachten:

  • Untersuchen Sie das Gebäude rechtzeitig auf Vorkommen von Brutvögeln
  • Sind Vogelbruten vorhanden, stimmen Sie das weitere Vorgehen unbedingt mit der Unteren Naturschutzbehörde ab
  • Dort erfahren Sie,
      - wie Sie ihr Vorhaben umsetzen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten
      - ob mit Ersatzquartieren (z.B. Nistkästen) die Situation entschärft werden kann
      - wann der beste Zeitpunkt für Ihr Vorhaben ist

Zu welcher Jahreszeit muss ich aufpassen?

Ähnlich wie bei Gehölzbrütern ist von Anfang März bis Ende September Brutzeit. Bei günstigem Wetter sind einige Arten bereits im Februar aktiv, um geeignete Nistplätze zu erkunden und zu besetzen.

Wie Vogelbruten entdecken?

Nicht immer sind Vogelbruten so auffällig wie Schwalbennester. Mit einer heimlichen Lebensweise schützen viele Vogelarten ihre Brut vor Fressfeinden. Ein Nest kann vorhanden sein, wenn

  • Nistmaterial (z.B. dünne Zweige, Halme, Moos, Rindenschuppen, trockene Blätter) aus dem Versteck hängt oder sich am Boden darunter ansammelt
  • Ein Vogel mit Nistmaterial im Schnabel immer die gleiche Stelle anfliegt

Kotspuren können auch unter einem regelmäßig genutzten Schlafplatz zu finden sein und müssen nicht zwingend auf eine Brut hinweisen. Tragen Altvögel regelmäßig Futter ein und sind Bettelrufe von Jungtieren zu hören, dann ist von einer sicheren Brut auszugehen.

Nistkästen

Der Fachhandel bietet für viele Vogelarten speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmte Nisthilfen an. Damit können verlorene Brutplätze ersetzt und neue angeboten werden. Es gibt sogar Modelle, die sich „unter Putz“ in die Fassadendämmung einbauen lassen und optisch kaum auffallen. Damit leisten Sie einen wirksamen Beitrag zum Schutz unserer gefiederten Mitbewohner.


Hornissen

Wespen- & Hornissenhotline (April – November)

Bei Fragen rund um das Thema Wespen und Hornissen erreichen Sie uns unter der Hotline 0173-2620547

Zuständigkeit

Ist die Umsiedlung bzw. Beseitigung eines Hornissennestes erforderlich, kann die Untere Naturschutzbehörde in Einzelfällen eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG erteilen.

Schutzstatus

Wie auch alle Wildbienen, Hummeln und einige Wespenarten zählen Hornissen zu den besonders geschützten Tieren in Deutschland.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten.

Konfliktbeschreibung

Hornissen sind friedfertige Nachbarn, die nur schwer zu reizen sind. Zu Konflikten kommt es meist dann, wenn sich die Königin einen für Menschen problematischen Neststandort außer- oder innerhalb eines Gebäudes ausgesucht hat. Da die Tiere auch nachts fliegen, geraten sie manchmal durchs offene Fenster in hell erleuchtete Räume. Manche Menschen empfinden diese Besucher mit ihrem tiefen Brummen als bedrohlich. In manchen Fällen kommt es zu Verunreinigungen und Geruchsbelästigung, wenn die Exkremente aus dem Nest austreten und in umliegende Wände und Decken eindringen.

Ich habe ein Hornissennest, was kann ich tun?

Hornissen stehen unter besonderem Schutz, weshalb die Tiere nicht verletzt oder getötet sowie die Nester nicht zerstört werden dürfen. In der Regel ist das Zusammenleben von Mensch und Tier unproblematisch, da Hornissen friedfertige Nachbarn sind, die sich nur schwer reizen lassen.

Folgende Maßnahmen können Abhilfe schaffen:

  • Insektengitter an den Fenstern anbringen
  • Nächtliches Lüften nur bei ausgeschaltetem Licht oder geschlossenem Rollo
  • Temporäres Meiden des betroffenen Bereichs, ggf. Absperren des Bereichs
  • Sicherheitsabstand von ca. 2 m zum Nest einhalten

Hornissen fliegen in meine Wohnung, was kann ich tun?

Hornissen folgen nachts Lichtquellen und verirren sich dadurch bei fehlenden Insektengittern häufig in der Wohnung. Durch das Anbringen von Insektengittern oder nächtliches Lüften ohne Beleuchtung oder mit heruntergelassenem Rollo kann Abhilfe geschaffen werden.

Wenn Hornissen unmittelbar von einem Nest in die Wohnung eindringen, sollte Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden.

Ich habe ein Hornissennest im Rollokasten, was kann ich tun?

Betätigen Sie das Rollo zunächst nicht. Das Hornissenvolk hat das Nest um das hochgezogene Rollo gebaut. Bei Betätigung zerstören Sie das Nest, die Hornissen werden gestört und deswegen versuchen, ihren Staat zu verteidigen.

Bauen Hornissen ihre Nester in Rollokästen, können die Tiere unter Umständen in die Wohnung gelangen. Auch können Rollokästen und die Bausubstanz durch die Ausscheidungen der Hornissen Schaden nehmen.

Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.

Hornissennest umsiedeln bzw. beseitigen

Wird das Nest frühzeitig entdeckt, so kann dieses meist noch ohne großen Aufwand an einen „gefahrloseren“ Bereich umgesiedelt werden. Wenden Sie sich hierfür umgehend an die Untere Naturschutzbehörde.

In Einzelfällen kann zum späteren Zeitpunkt eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung oder Beseitigung des Nestes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Eine Nestbeseitigung wird nur genehmigt, wenn eine Umsiedlung aufgrund der Lage des Nestes nicht möglich ist.

Die Genehmigung ist immer schriftlich zu beantragen; sie ist kostenpflichtig. Die Beseitigung erfolgt durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer.

Allergien müssen mit Allergiepass oder ärztlichem Attest nachgewiesen werden

Ich habe eine Genehmigung für eine Nestumsiedlung bzw. -beseitigung, wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine fachmännische Umsiedlung liegen zwischen 200 und 300 Euro. Die Kosten sind vom Antragsteller selbst zu tragen. Die Kosten für eine Nestbeseitigung fallen meist geringer aus. Eine Nestbeseitigung wird jedoch nur genehmigt, wenn eine Umsiedlung aufgrund der Lage des Nestes nicht möglich ist.

Ich möchte das Hornissennest mit Insektengift selbst entfernen

Bei den Hornissen handelt es sich um besonders geschützte Tierarten. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, diese zu töten. Eine Zuwiderhandlung kann nach dem Naturschutzgesetz mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das vorsätzliche oder fahrlässige Anlocken, Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin bzw. eines Hornissenvolkes kann daher ein Strafverfahren zur Folge haben. Das Strafmaß kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren festgesetzt werden.

Hornissenpaten

Sie haben keine Angst vor Hornissen und interessieren sich für deren Lebensweise?

Sie haben einen großen Garten, ein Wald- oder ein Wochenendgrundstück?

Sie möchten einem umgesiedelten Hornissenvolk eine neue Heimat bieten?

Dann werden Sie Hornissenpate! In der Stadt Augsburg müssen alljährlich Hornissenvölker von konfliktträchtigen Standorten entfernt werden. Geeignete Umsiedlungsplätze sind rar. Der neue Standort muss mindestens 5 km vom alten entfernt sein und dem Volk bis zum Absterben im Herbst einen geeigneten Lebensraum bieten. Hornissen sind sehr friedfertig, werden am Kaffeetisch nicht lästig und ernähren sich von kleineren Insekten. Auch Wespen und Bremsen zählen zu ihren Beutetieren.

Die Umsiedlung erfolgt ab Juni/Juli durch unsere ehrenamtlichen HornissenberaterInnen oder einen professionellen Kammerjäger, der das Volk in einem großen Holzkasten zu Ihnen bringt und vor Ort an der gewünschten Stelle (z. B. an einem Holz- oder Geräteschuppen) verankert. Dort verbleibt der Kasten, bis die jungen Königinnen im Herbst (ca. Oktober) ausgeflogen sind und das Volk abgestorben ist. Danach wird der Kasten für erneute Umsiedlungen im nächsten Jahr wieder abgeholt.

Bei Interesse wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.

Hornissen- und WespenberaterIn

Die Stadt Augsburg wird ab sofort von einem Team zertifizierter Hornissen- und Wespenberatenden unterstützt. Die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater stehen den BürgerInnen von Augsburg bei Fragen und Konflikten mit Hornissen und Wespen zur Verfügung. Dabei klären die Ehrenamtlichen über die Lebensweise dieser Tiere auf, können bei Zusammenstößen von Insekt und Mensch die Situation einschätzen und individuelle Lösungen vorschlagen. Somit helfen Sie der Unteren Naturschutzbehörde, den Bürgerinnen und Bürgern von Augsburg und nicht zuletzt auch den Hornissen und Wespen.

Haben Sie ein Anliegen zum Thema Hornissen und Wespen?

Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin erster Ansprechpartner. Wir leiten Ihre Anfrage an den entsprechenden Hornissen- und Wespenberatenden weiter.

Telefonnummer: 0821/324-6042

E-Mail: unb.stadt@augsburg.de

Artenportrait

Die Hornisse ist die größte heimische Wespenart. Mit 35 mm Körperlänge ist die Königin eine beeindruckende Erscheinung; Arbeiterinnen und Drohnen – also männliche Hornissen – erreichen kaum die 30 mm. Die gelb schwarze Warnzeichnung signalisiert: „Vorsicht! Bleib weg – ich kann stechen“.

Nach der Überwinterung beginnt die Königin ab Ende April / Anfang Mai alleine an einer geschützten Stelle (z.B. Baumhöhle, Nistkasten, Holzschuppen) mit dem Bau des Nestes aus zerkautem Holz vermischt mit Speichel. Sobald die ersten Waben fertig sind beginnt die Eiablage. Jetzt ist für die Königin neben Nestbau noch Brutpflege und Futtersuche angesagt. Sobald die ersten Arbeiterinnen schlüpfen, übernehmen sie Bautätigkeit und Nahrungsbeschaffung. Verfüttert wird ausschließlich fleischliche Kost in Form von anderen Insekten. Alles, was in Haus und Garten krabbelt und dem Menschen lästig ist, verschwindet im Nest und wird an die Larven verfüttert. Der Nahrungsbedarf eines großen Volkes ist beeindruckend: bis zu 500 Gramm Insekten werden an einem einzigen Tag eingetragen, so viel wie fünf oder sechs Meisenfamilien im selben Zeitraum vertilgen. Erwachsene Hornissen ernähren sich von Baum- und Pflanzensäften. Im Herbst sieht man sie auch am Fallobst naschen.

Wer ein Hornissenvolk im Garten hat, dem fressen keine Wespen die Weintrauben an. Auch am Kaffeetisch hat man seine Ruhe; Hornissen interessieren sich nicht für Süßes. Menschen gegenüber erweisen sie sich in der Regel als vollkommen friedfertig, solange man ihr Nest nicht stört oder sie in irgendeiner Weise bedroht. Über die Giftigkeit ihrer Stiche sind immer noch viele Ammenmärchen im Umlauf. Tatsächlich ist ihr Stich nicht gefährlicher als der von anderen Wespen oder der Honigbiene. Allergiker müssen natürlich Vorsicht walten lassen.

Ein Hornissenvolk besteht immer nur für einen Sommer. Nach der Begründung im Frühjahr wächst es fortlaufend bis Mitte September an. Im Herbst endet der Lebenszyklus des Volkes. Die alte Königin wird nicht mehr gefüttert, verlässt irgendwann ihr Heim und stirbt. Die Arbeiterinnen versorgen nur noch die Jungköniginnen, welche an einem schönen Herbsttag ausschwärmen und nach der Begattung als einzige überwintern. Alle verbliebenen Arbeiterinnen und Drohnen sterben mit Einsetzen der ersten Fröste ab. Das alte Nest verwaist und wird danach nicht wieder besiedelt.

Quellen: Naturwissenschaftlicher Verein für Schwaben - Enthomologie www.hornissenschutz.de


Marder

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Steinmarder liegt bei der Unteren Jagdbehörde.

Schutzstatus

Steinmarder unterliegen dem Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Konfliktbeschreibung

Wenn sich Marder auf dem Dachboden eingenistet haben, können sich die Hausbewohner*innen durch Lärm gestört fühlen. Des Weiteren können die Tiere die Dachisolierung beschädigen und zu Verschmutzungen durch ihre Hinterlassenschaften führen. Diese sollten sofort entfernt werden, um die Übertragung von Krankheiten auf Haustiere und Menschen zu verhindern.

Vermeidung

Um zu verhindern, dass Marder in Häuser gelangen, sollten alle Eingänge verschlossen werden.

Zudem können verschiedene Vergrämungsmaßnahmen getroffen werden. Kleine Umgestaltungen und Umbauten sowie Unruhe stören den Marder in der Regel.

Artenportrait

Der Steinmarder (Martes foina) gehört zur Ordnung der Raubtiere. Die Tiere sind fast weltweit und in ganz Europa verbreitet. Steinmarder gelten als sehr anpassungsfähig, weshalb sie auch vermehrt in Großstädten anzutreffen sind. Steinmarder haben an der Kehle und der Brust einen meist weißen bis gelblichen Fleck und ansonsten graubraunes Fell. Ihre scharfen Krallen helfen beim Klettern und der lange Schwanz hilft, die Balance zu halten. Sie sind in strukturreichen Agrar- und Felslandschaften vertreten. Die Jungen werden im Heckendickicht oder einem verlassenen Fuchsbau aufgezogen. Der Steinmarder sucht seine Nahrung am Boden und ist ein Allesfresser. Bevorzugt nehmen die Tiere jedoch tierische Nahrung wie Mäuse, Insekten oder Jungvögel zu sich. Aber auch pflanzliche Nahrung wie Getreide oder Früchte werden gefressen. Ebenso stehen Aas oder Küchenabfälle auf dem Speiseplan. Steinmarder sind überwiegend nacht- und dämmerungsaktiv und gelten als Einzelgänger. Der Steinmarder ist ein sogenannter „Kulturfolger“. Im Gegensatz dazu gilt der Baummarder (Martes martes) als „Kulturflüchter“ und ist sehr scheu. Baummarder besitzen ein kastanienbraunes Fell mit einem geblichen ovalen Kehlfleck. In Deutschland reißen vor allem Katzen, Füchse oder Habichte Jungmarder.


Maulwurf

Zuständigkeit

Für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben zuständig.

Schutzstatus

Der Maulwurf ist gemäß BNatSchG eine besonders geschützte Tierart.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Konfliktbeschreibung

Trotz der Nützlichkeit des Maulwurfs sind besonders in Gärten oder Grünanlagen Maulwurfshügel unbeliebt. Sie stellen aber in diesem Fall nur ein optisches Problem dar. In Sportanlagen sorgen die Bodenunebenheiten für ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Hochwasserdämmen und Deichen können die unterirdischen Gänge die Stabilität beeinträchtigen. Pflanzen werden von Maulwürfen aufgrund der ausreichenden Tiefe der Gänge in der Regel nicht beschädigt. Da der Maulwurf unter Artenschutz steht, darf er weder getötet, noch in der Aufzucht der Jungen gestört werden. Mit legalen Vergrämungen, wie beispielsweise durch den Geruch von Brennnesseln oder saurer Milch, kann man versuchen, den Maulwurf zu vertreiben. Dafür müssen die Duftstoffe gleichmäßig innerhalb der Gänge verteilt werden. Auch mit Lärm und Erschütterungen ist eine Vertreibung des Maulwurfs möglich. Die Erschütterungen können beispielsweise durch regelmäßiges Fußballspielen bewirkt werden. Die ausgeworfenen Erdhügel sind nicht mit Wurzel- oder Grasresten versetzt. Darin unterscheiden sich die Haufen der Maulwürfe von denen der Wühlmäuse. Da Wühlmäuse gerne in Verbindung mit Maulwürfen auftreten, muss bei der Bekämpfung der Wühlmäuse darauf geachtet werden, dass der Maulwurf keinen Schaden nimmt.

Artenportrait

Der europäische Maulwurf (Talpa europaea) gehört zur Ordnung der Insektenfresser innerhalb der Klasse der Säugetiere. Der europäische Maulwurf ist in fast ganz Europa verbreitet und die einzige dort lebende Maulwurfart. Weltweit gibt es über 30 verschiedene Maulwurfarten. Sie leben als Einzelgänger und graben bei der Suche nach tierischer Nahrung, wie Insekten und Larven, weitläufige Gangsysteme. Den größten Teil ihres Lebens verbringen sie unter der Erde. Zudem legen sie Vorratshöhlen an, die sie im Winter nutzen. Die Tiere sind auch im Herbst und Winter aktiv, im Frühjahr werden die Jungen geboren. Maulwürfe besitzen schwarz bis braun gefärbtes Fell, die Haare stehen in keine bestimmte Richtung, was die Fortbewegung in den Gängen erleichtert. Die Grabschaufeln, die für das Graben der Gänge verwendet werden, sitzen weit vorne. Am Kopf befindet sich eine lange Schnauze. Die Maulwürfe besitzen einen guten Tastsinn in ihren Tasthaaren; mit diesen können sie auch Erschütterungen wahrnehmen. Zudem haben die Tiere einen ausgeprägten Geruchs- und Gehörsinn. Die Augen sind schwach, aber nicht blind. Die Tiere sind Einzelgänger und sowohl am Tag als auch in der Nacht aktiv.


Saatkrähe

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit, insbesondere auch für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG (u.a. das Beseitigen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG, liegt bei der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben

Schutzstatus

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verboten, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Eine Bejagung der Saatkrähe ist verboten. In Bayern dürfen nur Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher zu gewissen Zeiten außerhalb von Siedlungen gejagt werden.

Konfliktbeschreibung

Saatkrähen sind sehr gesellig, mitteilungsfreudig und brüten gerne in Kolonien. In den letzten Jahren findet man diese immer öfter in Siedlungen. Bereits im Februar werden die Brutstandorte wiederbesetzt, alte Nester ausgebessert und neue errichtet. Dabei gibt es häufig lautstarke Streitereien. Während der Aufzucht sorgen die Bettelrufe der Jungen für eine ständige Geräuschkulisse. Mit zunehmender Tageslänge beginnt das Treiben in der Kolonie immer früher und endet erst mit dem Ausfliegen der Jungvögel Mitte bis Ende Juni. Lärm, Nistmaterial und Exkremente auf Bänken, Gräbern, Gehsteigen und Autos unter den Brutbäumen führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bürgerschaft.

Artenportrait

In der zoologischen Systematik gehört die Saatkrähe - wie Rabenkrähe, Dohle, Elster, Eichelhäher und einige weitere Arten - zur Familie der Corviden, wie die Rabenvögel wissenschaftlich genannt werden. Diese wiederum reihen sich in die Ordnung der Sperlingsvögel ein und somit sind sie Singvögel. Angesichts der wenig melodischen Lautäußerungen der Rabenvögel sorgt das manchmal für Kopfschütteln.


Schildkröten, Schlangen, Papageien und Sittiche


Siebenschläfer

Zuständigkeit

Für Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG (insb. das Fangen und Vergrämen) gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben zuständig.

Schutzstatus

Der Siebenschläfer ist gemäß BNatSchG eine besonders geschützte Tierart.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Konfliktbeschreibung

Wenn der Siebenschläfer im Frühling aus dem Winterschlaf erwacht und mit der Balz beginnt kann es sehr laut werden. In einem Wohngebäude werden die Lautäußerungen dann als störend wahrgenommen. Verschmutzungen durch Exkremente der Siebenschläfer sind natürlich auch unangenehm.

Vermeidung

Um zu verhindern, dass Siebenschläfer in Häuser gelangen, sollten alle Eingänge verschlossen werden.

Artenportrait

Der Siebenschläfer (Glis glis) gehört der Familie der Bilche (Schlafmäuse) und der Ordnung der Nagetiere an. Die Art ist in ganz Kontinentaleuropa verbreitet, in Deutschland hauptsächlich südlich der Mittelgebirge. Die Tiere sind an das Leben in Bäumen angepasst und halten von September bis Mai Winterschlaf. Der Körperbau erinnert an den eines Eichhörnchens. Durch spezielle Fußballen können sie mühelos an Wänden oder Bäumen hochklettern. Das graubraune Fell mit einem weißen Bauch zeichnen das Aussehen eines Siebenschläfers aus. Als Nahrung dienen dem Tier hauptsächlich pflanzliche Nahrung wie Bucheckern, Blätter und Baumfrüchte. Aber auch Würmer oder Vogeleier werden gefressen. Bevorzugt lebt er in Laub- und Mischwäldern oder auf Obstwiesen. Den Tag verbringt der Siebenschläfer größtenteils in Baumhöhlen oder auch in von Menschen genutzten Gebäuden wie Dachböden oder Schnuppen. Von September bis April/Mai wird der Winterschlaf gehalten. Siebenschläfer sind nachtaktiv, weshalb vor allem nachtaktive Raubvögel Feinde für Siebenschläfer darstellen. Aber auch Hauskatzen zählen zu ihren Feinden.


Vogelbrutzeit

Zuständigkeit

Für Befreiungen von den Verboten des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist die Untere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben zuständig.

Allgemeiner Artenschutz

Rechtlicher Rahmen

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG regelt die sogenannte „Vogelbrutzeit“, welche Bäume sowie Sträucher und sonstige Gehölze betrifft. Ziel ist es, den Vögeln unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen.

Im Zeitraum ab dem 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Von den Verboten gibt es sog. „Legalausnahmen“:

Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für…

  1. behördlich angeordnete Maßnahmen,
  2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
     
                behördlich durchgeführt werden,
                behördlich zugelassen sind oder
                der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
     
  3. nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,
  4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

Achtung: Nicht bei jeder Gehölzentfernung im Rahmen einer Baumaßnahme handelt es sich um eine Legalausnahme. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an die Unteren Naturschutzbehörde

Besonderer Artenschutz

Grundsätzlich sind die Vorschriften für besonders geschützte Tierarten gemäß § 44 BNatSchG ganzjährig zu beachten. Neben der Tötung ist u.a. die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten verboten. Hierunter fallen z.B. alle europäischen Vogelarten sowie Fledermäuse.

Kurzfristig vor Durchführung einer Maßnahme (Rückschnitt, Fällung, etc.) ist daher zu prüfen, dass sich in den Gehölzen keine aktuell benutzten Gelege, Nester oder Wohnhöhlen befinden. Sofern solche aufgefunden werden, muss Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde oder zur höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben aufgenommen werden.

Baumschutzverordnung

Eine erteilte Genehmigung gem. Baumschutzverordnung entbindet nicht von den Vorschriften des Naturschutzgesetzes (Vogelbrutzeit, besonderer Artenschutz).


Waschbär

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Waschbären liegt bei der Unteren Jagdbehörde.

Schutzstatus

Waschbären unterliegen dem Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Konfliktbeschreibung

Geplünderte Obstbäume können auf einen nächtlichen Besuch von Waschbären hindeuten, was für die Gartenbesitzer*innen ein Ärgernis darstellt. Falls sich Waschbären auf dem Dachboden eingenistet haben, kann es zu Lärmbelästigungen kommen. Des Weiteren verursachen sie Schmutz und können infektiöse Krankheiten übertragen. Dazu zählen Tollwut, Panleukopenie oder Staupe. Aber auch Flöhe, Zecken oder Läuse können auf den Menschen übertragen werden. Auf Dachböden wird meist eine Stelle als Toilette verwendet. Die Hinterlassenschaften sollten schnellstmöglich mit Handschuhen entfernt werden, damit keine Haustiere oder Menschen damit in Kontakt kommen. Am besten entsorgt man die entfernten Verschmutzungen über die Müllverbrennung.

Vermeidung

Als Präventionsmaßnahmen sollten zuallererst alle Einstiege in Schuppen oder Dachböden verschlossen werden. Zudem hilft die Montage von glatten Blechen einen Aufstieg zu verhindern, da die Tiere dort keinen Halt finden können. Die Reste von Essen, dazu zählt beispielsweise auch Fallobst oder Müll, müssen umgehend entfernt werden, um keine Waschbären anzulocken. Zudem sollten Waschbären nicht gefüttert werden.

Artenportrait

Der Waschbär (Procyon lotor) gehört zur Familie der Kleinbären und zur Ordnung der Raubtiere. Im Jahr 1850 wurde der Waschbär für die Pelzzucht in Europa eingeschleppt. Ursprünglich war der Waschbär nur in Nordamerika vertreten, weshalb er in Europa keine natürlichen Feinde hat. Heute sind die Tiere in ganz Deutschland verbreitet. Vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und dort in Südniedersachsen sind sie besonders oft anzutreffen. Auch in Städten sind sie weit verbreitet, da sie in Müll, Komposthaufen oder Gärten leicht Nahrung finden. In Augsburg gab es in der Vergangenheit nur sehr vereinzelte Feststellungen von Waschbären. Das Fell des Waschbären ist grau gefärbt. Charakteristisch für die Art ist die schwarze bis braune Gesichtszeichnung an Augen und Wange. An Stirn und um die Schnauze ist der Waschbär weiß gefärbt. Dunkle Ringe am Schwanz sind ebenso typisch. Die Tiere sind nacht- und dämmerungsaktiv und leben in Kleingruppen. In Mitteleuropa findet von Januar bis Februar die Paarung statt. Davor befinden sich die Tiere im Winterschlaf. Männliche Tiere sind größer und schwerer als die Weibchen. Waschbären sind Allesfresser und der Tastsinn an den Pfoten hilft ihnen bei der Nahrungssuche.


Wespen, Hummeln und Wildbienen

Wespen- & Hornissenhotline (April – November)

Bei Fragen rund um das Thema Wespen und Hornissen erreichen Sie uns unter der Hotline 0173-2620547

Zuständigkeit

Die Gemeine und die Deutsche Wespe unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Eine Entfernung dieser Nester darf nur mit einem wichtigen Grund erfolgen (z. B. nachgewiesene Allergie und tatsächliche Beeinträchtigung). Die Zuständigkeit liegt hier bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Die Zuständigkeit für Hornissen liegt ebenfalls bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Sollen Wildbienen, Hummeln oder besonders geschützte Wespenarten entfernt werden, so ist für die Erteilung einer Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben zuständig.

Schutzstatus

Alle Wildbienen, Hummeln und einige Wespenarten zählen zu den besonders geschützten Tieren in Deutschland.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet zusätzlich, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Die Gemeine und die Deutsche Wespe unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten.

Konfliktbeschreibung

Zu Konflikten mit Wildbienen, Hummeln und Wespen kommt es meist dann, wenn sich die Königin einen für Menschen problematischen Neststandort außer- oder innerhalb eines Gebäudes ausgesucht hat, sei es irgendwo in der Dachkonstruktion, einem Rollladenkasten, hinter der Fassadenverkleidung, über der Tür zum Geräteschuppen oder an anderer unbequemer Stelle.

Ich habe ein Insektennest, was kann ich tun?

Folgende Maßnahmen können Abhilfe schaffen:

  • Insektengitter an den Fenstern anbringen
  • Nächtliches Lüften nur bei ausgeschaltetem Licht oder geschlossenem Rollo
  • Temporäres Meiden des betroffenen Bereichs, ggf. Absperren des Bereichs
  • Sicherheitsabstand von ca. 2 m zum Nest einhalten

Hornissen- und Wespenberaterung

Die Stadt Augsburg wird von einem Team zertifizierter Hornissen- und Wespenberaterinnen und -beratern unterstützt. Die ehrenamtlich Beratenden stehen den Bürgern und Bürgerinnen von Augsburg bei Fragen und Konflikten mit Hornissen und Wespen zur Verfügung. Dabei klären die Ehrenamtlichen über die Lebensweise dieser Tiere auf, können bei Zusammenstößen von Insekt und Mensch die Situation einschätzen und individuelle Lösungen vorschlagen. Damit helfen sie der Unteren Naturschutzbehörde, den Augsburger Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt auch den Hornissen und Wespen.

Haben Sie ein Anliegen zum Thema Hornissen und Wespen?

Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin erster Ansprechpartner. Wir leiten Ihre Anfrage an den entsprechenden Hornissen- und Wespenberatenden weiter.

Telefonnummer: 0821/324-6042

E-Mail: unb.stadt@augsburg.de

 


Besonders geschützte Arten

Elfenbein

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zum Schutz der wildlebenden Populationen der Elefanten schränkt die Europäische Union (EU) mit Änderungen der VO (EG) Nr. 865/2006 und dem überarbeiteten Leitfaden „EU-Regelung für den Elfenbeinhandel“ die Vermarktung von Elfenbein in der EU sowie die kommerzielle Einfuhr und Wiederausfuhr weitgehend ein.

Die entsprechende Änderungsverordnung wurde im Amtsblatt der EU, L 473 vom 30.12.2021 veröffentlicht und trat am 19.01.2022 in Kraft. Am selben Tag wurde ebenfalls der aktualisierte Leitfaden zur EU-Regelung für den Elfenbeinhandel im Amtsblatt veröffentlicht, der ebenfalls seit dem 19.01.2022 Anwendung findet.

Weiterführende Infos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz.


Schildkröten, Schlangen, Papageien und Sittiche

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Artgeschützte Tiere - Meldepflicht

Es wird zwischen besonders (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) und streng geschützten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) Pflanzen- und Tierarten unterschieden. Für all diese Arten sind sowohl die Vermarktung als auch der Besitz verboten (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG und § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG). Es gelten jedoch Ausnahmen.

Unter die besonders geschützten Arten fallen laut § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-VO), die europäischen Vogelarten 2009/147/EG (VRL), die Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und die Arten der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (Kreuz in Spalte 2).

Unter die streng geschützten Arten fallen laut § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG alle Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), die Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-VO) und Arten der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (Kreuz in Spalte 3).

Wird ein besonders oder streng geschütztes Tier gehalten, muss dieses nach der Geburt oder dem Erwerb, der Abgabe oder dem Tod der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Augsburg gemeldet werden, sofern der Wohnsitz der meldenden Person im Stadtgebiet Augsburg ist.

Wo kann ich mein Tier anmelden/abmelden/ummelden oder eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen?

Hier können Sie online die gewünschte Aktion durchführen. 

Ist mein Tier geschützt?

Ob ein Tier geschützt ist, kann über die Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz WISIA Wissenschaftliches Informationssystem für den internationalen Artenschutz ermittelt werden.

Ist für mein Tier eine CITES-Bescheinigung notwendig?

Zudem schützt auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen aus dem Jahr 1973 bestimmte Arten. CITES regelt den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten. Je größer die Gefährdung einer geschützten Art ist, desto strenger sind die Handelsbestimmungen. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Tier eine CITES-Bescheinigung nötig ist.

Species+ (speciesplus.net)

Verletzte Tiere oder tote Tiere

Tote Tiere

Sie haben ein verendetes Tier gefunden?

Weitere Informationen finden Sie hier: Tierkörperbeseitigung - Stadt Augsburg


Verletzte Tiere

Sie haben ein verletztes Wildtier gefunden?

Bei Wildtieren, auch innerhalb des Stadtgebiets Augsburg, ist zuerst die Polizei (110) beziehungsweise der zuständige Jäger oder Jagdpächter zuständig.
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten – es sei denn, Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Tierschutzbundes.

 

Sie haben ein verletztes Haustier gefunden?

Bei verletzten herrenlosen Haustieren wie Hund, Katze, Stadtvögeln usw. sind die Kräfte der Augsburger Feuerwehr zuständig für den Transport in die Tierklinik. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt klassisch über die 112. Bitte prüfen Sie vor der Alarmierung der Feuerwehr, ob auch ein privater Transport in die Tierklinik oder zum Tierarzt möglich wäre.

Ein Haustier wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt? Lesen Sie dazu weitere Informationen auf der Webseite des Tierschutzbundes.


Vogelschlag

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Konflikt

Vogelschlag an Glasscheiben ist ein großes Problem des Vogelschutzes. Nicht wenige Vögel kommen jährlich durch Vogelschlag an Glasscheiben zu Tode.

Verstößt meine Glasfläche gegen das besondere Artenschutzrecht?

Der besondere Artenschutz nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist auch für die bauseitige Verwendung von Glas relevant.

Anhand des Leitfadens „Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben“ können Glasflächen ermittelt werden, bei denen Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag getroffen werden müssen.

Bei diesen Glasflächen besteht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Vögel. Ohne Vermeidungsmaßnahmen wären artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt.

Vermeidung

Um Vogelschlag an Glasscheiben zu vermeiden, können einige Dinge beachtet werden. Bereits in der Planung sollten Maßnahmen zum Vogelschlag Berücksichtigung finden. Auch nachträglich können z.B. noch Folien angebracht werden.

Eine gute Zusammenstellung und Informationen zur Vermeidung dazu bietet das Landesamt für Umwelt Augsburg (LfU) an.

Weitere Informationen und Links: